Waffenpsychologie
Waffenpsychologisches Gutachten
Verlässlichkeitsüberprüfung
Steiermark, Kärnten und Burgenland
Information
Ich biete klinisch-psychologische Gutachten für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses gemäß aktueller Gesetzeslage ab April 2026.
Die Begutachtung erfolgt nach den neuen gesetzlichen Standards inklusive verpflichtendem Explorationsgespräch und standardisierten Verfahren.
Ablauf
Schritte der Begutachtung
Die waffenpsychologische Beurteilung erfolgt in einem klar definierten Prozess, der den aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen entspricht:
1. Behördlicher Antrag
Stellen Sie zunächst einen Antrag für Ihr waffenrechtliches Dokument bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde (Bezirkshauptmannschaft).
2. Bekanntgabe der Gutachterin
Informieren Sie die Behörde über die Wahl Ihrer Waffenpsychologin: Mag. Elisabeth Partl.
3. Freigabe und Kontaktaufnahme
Nach der behördlichen Freigabe (dies kann einige Wochen dauern) kontaktiere ich Sie umgehend zur Terminvereinbarung.
4. Terminvereinbarung
Die Vergabe der Termine erfolgt flexibel nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.
5. Psychologische Testverfahren
Mithilfe standardisierter Fragebögen erfassen wir relevante Persönlichkeitsmerkmale und Einstellungen für den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.
6. Explorationsgespräch
In einem verpflichtenden persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre Beweggründe für den Waffenerwerb sowie die individuellen Voraussetzungen.
7. Gutachtenerstellung
Nach fachlicher Auswertung erhalten Sie Ihr klinisch-psychologisches Gutachten sowie die behördliche Mitteilung gemäß §41 Abs. 1 WaffG per Post oder elektronisch.
Das Explorationsgespräch dient als zentrales Element der Beurteilung Ihrer persönlichen Verlässlichkeit im Umgang mit Schusswaffen.
Über mich
Mein Name ist Mag. Elisabeth Partl.
Seit mehr als zehn Jahren bin ich im Bereich der psychologischen Diagnostik tätig, unter anderem auch in der Verkehrspsychologie.
Durch meine langjährige Erfahrung verbinde ich fachliche Kompetenz mit einer sorgfältigen und verantwortungsvollen Begutachtung.
Ich bin zudem in der Liste des Bundesministeriums für Inneres eingetragen und berechtigt, Gutachten gemäß § 41 Abs. 1 des Waffengesetzes 1996 (WaffG), BGBl. I Nr. 12/1997, zu erstellen.
Anfrage
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin für ein waffenpsychologisches Gutachten vereinbaren?
Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail:
📞 Telefon: 0664 4620118
✉️ E-Mail: elisabeth.partl@gmx.at
Die Begutachtung erfolgt flexibel und ortsunabhängig nach individueller Vereinbarung.
Sie profitieren von:
✔ Individuell vereinbarten Untersuchungsorten
✔ Zeitnahen Terminen ohne lange Wartezeiten
✔ Abend- und Wochenendterminen nach Möglichkeit
Das Honorar beträgt € 813,60 inkl.MwSt. (gesetzlich festgelegter Tarif)
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Vertrauen durch Expertise
Klinische und Gesundheitspsychologische Begutachtungen für den Schusswaffenbesitz